Der hier angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt. Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten. Das Seminar kann auch als EINSTEIGER-SEMINAR für das Thema "Arbeiten in kontaminierte Bereichen" besucht werden. Dabei werden aktuelle Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht vermittelt. Ziele; Die folgenden Kenntnisse werden vermittelt: Anforderungen bzgl. Ermittlung der zu erwartenden Gefahrstoffe, Methodik der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400 und TRGS 524, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung und spezielle Anforderungen an Baustelleneinrichtung, Lagerungs- und Entsorgungsmaßnahmen, arbeitsmedizinische Vorsorge nach der neuen Arb Med VV, Verantwortungsstrukturen (Leitung und Aufsicht) und der daraus abzuleitenden Haftung; Die fachkundige Person soll anschließend in der Lage sein, die folgenden Tätigkeiten im kontaminierten Bereich verantwortlich auszuführen: Durchführen und dokumentieren der Gefährdungsbeurteilung, Aufstellen eines baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplanes, Einweisen der Beschäftigten in die jeweiligen Gefährdungen und die erforderlichen; Schutzmaßnahmen der Arbeits- oder Baustelle, Überwachen der in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen auf deren Einhaltung, Veranlassen eventuell zusätzlich erforderlicher Ermittlungen zu Gefahrstoffen, Veranlassen erforderlicher Messungen in der Luft der Arbeitsbereiche, Bewerten der Ergebnisse in Zusammenarbeit mit den ausführenden Unternehmen, Abstimmen der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken und Bewerten ihrer Auswirkungen; aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren, Fortschreiben des Arbeits- und Sicherheitsplans, Überwachen der einzuhaltenden sicherheitstechnischen Maßnahmen. ‒ +
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